AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Daniel Alain GmbH
– Verbraucher -


§ 1 – Geltungsbereich
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer (Verbraucher) und Verkäufer (Daniel Alain GmbH) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die mit dem Verkäufer in solche Geschäftsbeziehungen tritt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihre Geltung im Einzelfall schriftlich bestätigt.


§ 2 – Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes erklärt wird.
2. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag und/oder Dienstvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers angenommen hat. Die Annahme erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung des Verkäufers oder durch Versendung oder Übergabe der Ware an den Käufer.


§ 3 – Lieferzeiten, Lieferfähigkeit, Teillieferungen und Gefahrübergang
1. Lieferfristen und Liefer- oder Leistungstermine sind freibleibend. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall.
2. Sofern der Verkäufer verbindliche Fristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Liefer- oder Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich zurückerstatten. Als eine Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, die dem Käufer zumutbar sind. Diese sind vom Käufer anteilig entsprechend der von ihm insgesamt bestellten Waren zu vergüten.
4. Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen ab Lager. Die Ware wird auf Verlangen und Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).


§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
1. Für die Waren gelten die Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) netto des Verkäufers im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers in München zuzüglich Versand-/ Verpackungskosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Serviceleistungen sowie vom Käufer evtl. gewünschte Zusatz-leistungen (wie z.B. Expressversand) werden gesondert berechnet.
2. Alle Steuern, Gebühren sowie Abgaben im Zusammenhang mit der Lieferung/Leistung gehen zu Lasten des Käufers.
3. Soweit nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort fällig.
4. Gemäß § 266 BGB ist der Käufer nicht zu Teilleistungen berechtigt. Solche bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
5. Werden vom Käufer Sonder- und Maßanfertigungen in Auftrag gegeben, wird von Seiten des Verkäufers – sofern nichts anderes vereinbart wurde - eine Anzahlung in Höhe von 50% des verein-barten Kaufpreises in Rechnung gestellt, die sofort fällig ist. Erst mit Zahlungseingang beim Verkäufer wird die Sonder- oder Maß-anfertigung bestellt bzw. mit den Arbeiten dafür begonnen.
6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet auch keine Zahlungen, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Käufer die Zahlungen der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
7. Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist oder dem in der Bestellung vorgesehenen Abruftermin nicht und verweigert der Käufer auch nach Ablauf der ihm vom Verkäufer gesetzten Nachfrist von zwei Wochen die Abnahme der Ware oder hat er bereits zuvor ausdrücklich die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
8. Falls dem Verkäufer aus zuverlässiger Quelle nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die auf die mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers hinweisen, z.B. wenn Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer ergangen sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Das Verweigerungsrecht des Verkäufers entfällt, wenn der Käufer Zahlung leistet oder eine angemessene Sicherheit stellt. Der Verkäufer kann dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung oder Sicherheitsleistung setzen und hat nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Sie sind schriftlich geltend zu machen.


§ 5 – Gewährleistung
1. Der Verkäufer übernimmt die Gewähr, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei ist. Soweit Dienstleistungen des Verkäufers vereinbart sind, wird kein bestimmter Erfolg geschuldet.
2. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Sofern der Verkäufer eine Produktbeschreibung abgibt, gilt allein die dort beschriebene Beschaffenheit als vereinbart. Für Werbeaussagen oder sonstige öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritte übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Haftung.
3. Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder durch Ersatzleistung (Lieferung einer mangelfreien Sache) beansprucht, es sei denn, die gewählte Art der Nacherfüllung ist für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich und die andere Art der Nacherfüllung hat für den Käufer keine erheblichen Nachteile. Der Käufer hat dem Verkäufer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Schlägt die Nachbesserung fehl und/oder ist eine vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei der Fristsetzung sind die Wiederbeschaffungszeiten des Vorlieferanten zu berücksichtigen. Ist die Ware lediglich mit einem unerheblichen Mangel behaftet, ist der Käufer nur zur Minderung berechtigt.
6. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 6 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, extreme Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung oder Lagerung entstehen. Für Schäden, die auf der Nichtbeachtung der Wasch- und Pflegeanleitungen beruhen, ist ebenfalls jede Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 6 – Haftung
1. Für Schäden des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Verkäufer – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetz-licher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahr-lässigkeit. Daneben haftet der Verkäufer bereits bei leichter Fahr-lässigkeit im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf).
2. Die Haftung des Verkäufers ist bei leicht fahrlässiger Vertrags-verletzung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
3. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Verkäufers.
4. In jedem Fall unberührt bleibt die Haftung für Fälle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 7 – Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
2. Vor Eigentumsübergang ist eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
3. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
4. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers pfleglich zu behandeln. Der Käufer verwahrt das Vorbehaltseigentum für den Verkäufer unentgeltlich.


§ 8 – Datenschutz

Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Käufers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdaten-schutzgesetzes, zu speichern, unternehmensintern zu verarbeiten und, soweit dies im Rahmen des Auftrags erforderlich ist, an Dritte weiterzugeben.


§ 9 – Urheberrecht

Die Texte, Bilder, Grafiken und Fotos in den Werbematerialien, wie Katalogen, Poster etc. und auf den Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Downloaden, Nutzen sowie die Weitergabe oder Verbreitung auch nur von Teilen dieser Inhalte ist daher nur nach vorheriger, ausdrücklicher Erlaubnis durch die Daniel Alain GmbH gestattet.


§ 10 – Anwendbares Recht

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Rechts-beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder sonstiger Konventionen über den internationalen Wareneinkauf sind ausgeschlossen.


§ 11 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile hiervon dieser allgemeinen Bedingungen oder des Liefervertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten Regelungslücken bestehen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Regelung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder unvollständigen Regelung möglichst nahekommt.

München, 15. Oktober 2024